Rechtsprechung
VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarklage;Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot, wenn wegen fehlender Betriebsbeschreibung keine Prognose der zu erwartenden Immissionen erfolgen konnte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Saarlouis, 26.03.2008 - 5 K 92/06
Zur Rücksichtslosigkeit eines unbestimmten, weitgehend im Freien betriebenen …
Auszug aus VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890
Den Anforderungen an die Bauvorlagen, wie sie in der BauVorlV und insbesondere dessen § 9 festgelegt sind, kommt jedoch keine nachbarschützende Wirkung zu (BayVGH Beschl. v. 10.4.2006 Az. 1 ZB 04.3506 - juris; ebenso VGH Mannheim Beschl. v. 12.2.2007, DÖV 2007, 664 f.; VG Saarland Urt. v. 26.3.2008 Az. 5 K 92/06 - juris).Eine solche dem Bestimmtheitsgebot genügende Aussage muss der Baugenehmigung selbst bei verständiger Auslegung entnommen werden können, wobei die mit dem Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des Erklärungsinhalts der Baugenehmigung herangezogen werden müssen (OVG Münster Beschl. v. 20.9.2009 Az. 10 A 4372/05 - juris -, m.w.N.; VG Saarbrücken Urt. v. 26.3.2008 Az. 5 K 92/06 - juris).
- VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1895
Nachbarklage
Auszug aus VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890
Da sich in den genannten Verfahren abstandsflächenrechtliche Probleme gezeigt hatten, reichte die Beigeladene am 5. Oktober 2009 einen Tekturantrag für die in diesem Verfahren streitgegenständlichen Hallen 1 bis 4 und am 12. November 2009 je einen Tekturantrag für die im Verfahren Au 4 K 09.1895 streitgegenständliche Halle 5 und für die im Verfahren Au 4 K 09.1896 streitgegenständliche Halle 6 bei der Gemeinde ... ein, um durch Abstandsflächenübernahmen bzw. eine veränderte Situierung die Abstandsflächenproblematik zu lösen.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in den Verfahren Au 4 K 09.1365, Au 4 S 09.1406, Au 4 K 09.1890, Au 4 K 09.1895 und Au 4 K 09.1896, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündlichen Verhandlungen vom 26. Januar 2011 und vom 30. März 2011 sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
- VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1896
Nachbarklage
Auszug aus VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890
Da sich in den genannten Verfahren abstandsflächenrechtliche Probleme gezeigt hatten, reichte die Beigeladene am 5. Oktober 2009 einen Tekturantrag für die in diesem Verfahren streitgegenständlichen Hallen 1 bis 4 und am 12. November 2009 je einen Tekturantrag für die im Verfahren Au 4 K 09.1895 streitgegenständliche Halle 5 und für die im Verfahren Au 4 K 09.1896 streitgegenständliche Halle 6 bei der Gemeinde ... ein, um durch Abstandsflächenübernahmen bzw. eine veränderte Situierung die Abstandsflächenproblematik zu lösen.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in den Verfahren Au 4 K 09.1365, Au 4 S 09.1406, Au 4 K 09.1890, Au 4 K 09.1895 und Au 4 K 09.1896, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündlichen Verhandlungen vom 26. Januar 2011 und vom 30. März 2011 sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05
Unbestimmte Baugenehmigung
Auszug aus VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890
Eine solche dem Bestimmtheitsgebot genügende Aussage muss der Baugenehmigung selbst bei verständiger Auslegung entnommen werden können, wobei die mit dem Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des Erklärungsinhalts der Baugenehmigung herangezogen werden müssen (OVG Münster Beschl. v. 20.9.2009 Az. 10 A 4372/05 - juris -, m.w.N.;… VG Saarbrücken Urt. v. 26.3.2008 Az. 5 K 92/06 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich …
Auszug aus VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890
Den Anforderungen an die Bauvorlagen, wie sie in der BauVorlV und insbesondere dessen § 9 festgelegt sind, kommt jedoch keine nachbarschützende Wirkung zu (BayVGH Beschl. v. 10.4.2006 Az. 1 ZB 04.3506 - juris; ebenso VGH Mannheim Beschl. v. 12.2.2007, DÖV 2007, 664 f.;… VG Saarland Urt. v. 26.3.2008 Az. 5 K 92/06 - juris). - VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der …
Auszug aus VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890
Den Anforderungen an die Bauvorlagen, wie sie in der BauVorlV und insbesondere dessen § 9 festgelegt sind, kommt jedoch keine nachbarschützende Wirkung zu (BayVGH Beschl. v. 10.4.2006 Az. 1 ZB 04.3506 - juris; ebenso VGH Mannheim Beschl. v. 12.2.2007, DÖV 2007, 664 f.;… VG Saarland Urt. v. 26.3.2008 Az. 5 K 92/06 - juris). - VGH Bayern, 16.11.2006 - 26 B 03.2486
Auszug aus VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1890
Auf solche Schutzauflagen hat der Nachbar einen Anspruch (BayVGH Urt. v. 16.11.2006 Az. 26 B 03.2486 - juris).
- VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1895
Nachbarklage
Da sich in den genannten Verfahren abstandsflächenrechtliche Probleme gezeigt hatten, reichte die Beigeladene am 5. Oktober 2009 einen Tekturantrag für die im Verfahren Au 4 K 09.1890 streitgegenständlichen Hallen 1 bis 4 und am 12. November 2009 je einen Tekturantrag für die in diesem Verfahren streitgegenständliche Halle 5 und für die im Verfahren Au 4 K 09.1896 streitgegenständliche Halle 6 bei der Gemeinde ... ein, um durch Abstandsflächenübernahmen bzw. eine veränderte Situierung die Abstandsflächenproblematik zu lösen.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in den Verfahren Au 4 K 09.1365, Au 4 S 09.1406, Au 4 K 09.1890, Au 4 K 09.1895 und Au 4 K 09.1896, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündlichen Verhandlungen vom 26. Januar 2011 und vom 30. März 2011 sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
- VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 14.2230
Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid für Reifenservicebetrieb …
Der vom Kläger für seine Rechtsauffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (U.v. 30.3.2011 - Au 4 K 09.1890 - juris) lag eine gänzlich andere Fallgestaltung zugrunde. - VG Augsburg, 30.03.2011 - Au 4 K 09.1896
Nachbarklage
Da sich in den genannten Verfahren abstandsflächenrechtliche Probleme gezeigt hatten, reichte die Beigeladene am 5. Oktober 2009 einen Tekturantrag für die im Verfahren Au 4 K 09.1890 streitgegenständlichen Hallen 1 bis 4 und am 12. November 2009 je einen Tekturantrag für die im Verfahren Au 4 K 09.1895 streitgegenständliche Halle 5 und für die in diesem Verfahren streitgegenständliche Halle 6 bei der Gemeinde ... ein, um durch Abstandsflächenübernahmen bzw. eine veränderte Situierung die Abstandsflächenproblematik zu lösen.Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Verwaltungsakten und die Gerichtsakten in den Verfahren Au 4 K 09.1365, Au 4 S 09.1406, Au 4 K 09.1890, Au 4 K 09.1895 und Au 4 K 09.1896, insbesondere die Niederschriften über den Augenscheinstermin und die mündlichen Verhandlungen vom 26. Januar 2011 und vom 30. März 2011 sowie die gefertigten Lichtbilder, Bezug genommen.
- VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 4 K 13.1807
Baunachbarklage; Mehrfamilienhaus mit Büronutzung auf ehemaligem Brauereigelände; …
Eine Rechtsverletzung der Kläger im Hinblick auf die zunächst fehlende Betriebsbeschreibung der gewerblichen Nutzung scheidet in Folge des Ergänzungsbescheids vom 8. Juli 2014 mit konkretisierter gewerblicher Nutzung im 1. Untergeschoß (nunmehr) aus (…VG Augsburg, U.v. 14.9.2011 - Au 4 K 10.1380 - juris Rn. 38; VG Augsburg, U.v. 30.3.2011 - Au 4 K 09.1890 - juris Rn. 30;… BayVGH, U.v. 16.11.2006 - 26 B 03.2486 - juris Rn. 26). - VG Augsburg, 14.09.2011 - Au 4 K 10.1380
Nachbarklage; erdrückende / einmauernde Wirkung einer Lagerhalle abgelehnt; …
Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes liegt somit hier vor, weil die streitige Baugenehmigung den konkreten Betriebsablauf nicht festschreibt und weil die erforderlichen Auflagen fehlen bzw. die festgesetzten Auflagen mangels ausreichender Festlegung der Beurteilungsgrundlagen und fehlender Betriebsbeschreibung nicht sicher einhaltbar sind (vgl. VG Augsburg vom 30.03.2011, Az. Au 4 K 09.1890 und vom 02.03.2011, Az. Au 4 K 10.714).